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Universität Graz Lehren und Lernen mit KI FAQs
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Häufig gestellte Fragen zum Einsatz generativer KI in der Lehre

Umgang mit generativer KI
Schreiben & generative KI
Dokumentation & Kennzeichnung von generativer KI
Verdachtsfälle von nicht ausgewiesenem KI-Einsatz
Fragen einmelden
Steinmauer ©Pixabay (Tama66)
©Pixabay (Tama66)

Zum allgemeinen Umgang mit generativer KI

Wenn Sie generative KI-Technologien nutzen, dann ist es wichtig, dass Sie sich die Grenzen, Schwächen und Limitationen dieser Technologien bewusst machen. 

Hier sind die wichtigsten Grenzen und Schwächen von generativen KI-Technologien aufgelistet:

  • Generative KI als „stochastischer Papagei“: Generative KI-Technologien beruhen auf statistischen Modellen. Sie erzeugen Texte, indem sie möglichst wahrscheinliche Wortfolgen auf Basis der verwendeten Trainingsdaten bilden. Dadurch entstehen elaborierte und gut klingende Texte, die den Eindruck erwecken können, die Systeme seien „intelligent“. Tatsächlich „verstehen“ generative KI-Systeme die Inhalte aber nicht, sondern produzieren nur möglichst wahrscheinliche Wortfolgen, ohne deren inhaltliche, argumentative oder faktische Korrektheit zu prüfen (Bender et al., 2021).
  • Fehlerhafte und „halluzinierte“ Inhalte, Quellen und Zitate: Generative KI zielt nicht auf Faktenwahrheit, sondern auf sprachliche Plausibilität ab. Deswegen ist es möglich, dass KI-Generate, Fehler, falsche Informationen, erfundene Quellen und Plagiate enthalten. Auch wenn neuere Systeme teilweise mit aktuellen Daten verknüpft sind oder auf das Internet zugreifen können, werden Informationen nicht automatisch zuverlässig überprüft. Für Studium, Lehre und Forschung bedeutet das, dass KI-Generate nie als Ersatz für aktuelle Fachliteratur oder verlässliche Informationsquellen dienen dürfen.
  • Bias, Stereotype und hegemoniale Perspektiven: Die Auswahl der Trainingsdaten führt zu möglichen inhaltlichen Verzerrungen (Bias), die diskriminierende Auswirkungen haben können (vgl. Bender et al., 2021). KI-Generate reproduzieren jene inhaltlichen Muster, die auch in den Trainingsdaten oft vorgekommen sind. Damit bilden sie oft hegemoniale Positionen ab, wodurch es zu einer Unterrepräsentation von marginalisierten Ansichten kommt. Daher sollten KI-Generate stets kritisch geprüft werden. Besonders zu beachten sind die in KI-Generaten enthaltenen sozialen, kulturellen und politischen Perspektiven sowie deren Passung zur eigenen Argumentation, zum Lehrkontext und zur jeweiligen Zielgruppe.
  • Plagiate, Urheberrechtsfragen und gute wissenschaftliche Praxis
    Für Nutzer:innen ist nicht systematisch ersichtlich, auf welchen Quellen die generierten Ergebnisse beruhen. KI-Generate können daher Passagen enthalten, die bestehenden Werken sehr ähnlich sind, ohne als Zitat kenntlich zu sein. Wenn Sie solche KI-Generate direkt übernehmen, kann dies gegen die gute wissenschaftliche Praxis verstoßen und als Plagiat gewertet werden. 
  • Intransparente Funktionsweise und fehlende Nachvollziehbarkeit
    Die Funktionsweise vieler generativer KI-Systeme ist nur begrenzt transparent und für User:innen kaum nachvollziehbar. Welche Daten genau verwendet wurden und wie einzelne Outputs zustande kommen, ist in der Regel nicht vollständig offengelegt. Für gute wissenschaftliche Praxis und gute Lehre ist Nachvollziehbarkeit jedoch ein zentrales Qualitätskriterium: Schreibende und Lehrende müssen deshalb ihren eigenen Forschungs‑, Schreib‑ und Lehrprozess möglichst transparent gestalten und dürfen sich nicht unreflektiert auf KI-Generate stützen.
  • Begrenztes Kontextwissen und generische Texte
    Obwohl KI-Modelle auf sehr großen Datenmengen beruhen, verfügen sie nur über beschränktes Kontextwissen. Das fehlende semantische Verständnis führt dazu, dass Texte zwar oberflächlich plausibel oder sogar faktisch korrekt sein können, aber nicht zum konkreten Verwendungszweck passen. KI-Generate sind häufig sprachlich und inhaltlich generisch, bleiben an der Oberfläche und können wichtige fachliche Nuancen oder didaktische Anforderungen verfehlen. Eigene Perspektiven, kreative Ideen und fachspezifische Argumentationen müssen daher unabhängig von KI entwickelt und kritisch ausgearbeitet werden.

Stand: 05.08.2026

Die Vervielfältigung und die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken bedürfen der Zustimmung der Urheber:innen. Ohne diese Zustimmung kann das Verwenden solcher Werke in eigenen Prompts bzw. deren Hochladen in KI-Systeme rechtlich problematisch sein. Insbesondere dann, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass hochgeladene Werke vom KI-System zu Trainingszwecken und/oder zur kommerziellen Nutzung verwendet werden. Allerdings fehlt eine verbindliche Rechtsprechung, um zu beantworten, welche urheberrechtlich geschützten Inhalte zu welchem Zweck beim eigenen Prompting verwendet werden dürfen.

Schreiben & KI

Die Universität Graz hat sich dafür entschieden, die Verwendung von KI-Technologien nicht zu verbieten. Für die Nutzung sieht der Orientierungsrahmen der Universität Graz vor, dass Lehrende festlegen, „welche textgenerierenden KI-Systeme in welcher Form verwendet werden dürfen“ (Vizerektorat für Studium und Lehre, 2023, S. 3). Das bedeutet, dass es in manchen Lehrveranstaltungen zulässig sein kann, diese Technologien zu nutzen, während das in anderen Lehrveranstaltungen nicht erlaubt ist. Die Art und Weise, wie Studierende KI-Technologien verwenden dürfen und wie sie die Verwendung dokumentieren und kennzeichnen müssen, entscheiden ebenfalls Lehrende vor dem Hintergrund didaktischer Überlegungen.

Es ist daher wichtig, dass Studierende die Verwendung von KI-Technologien in ihren Schreibprozessen für jede Lehrveranstaltung und für jeden Einsatzzweck mit den Lehrenden besprechen und abklären.

Stand: 05.08.2026

Nein, ein generatives KI-System wie studiGPT kann Ihre Texte nicht für Sie schreiben. Auch wenn es in manchen Lehrveranstaltungen zulässig sein kann, KI-Technologien für einzelne Zwecke zu verwenden, so muss die Nutzung der Technologien eigenständig und verantwortlich erfolgen.

Eigenständig und verantwortlich bedeutet in diesem Zusammenhang:

  1. KI-Regeln von Lehrenden beachten: Wenn Sie KI-Technologien bei Schreibaufträgen, Abschlussarbeiten oder anderen Prüfungsleistungen in Widerspruch zu den Richtlinien Ihrer Lehrenden nutzen, dann kann das als Täuschungsversuch gewertet werden und zu einer negativen Beurteilung führen.
  2. Alle Prüfungsleistungen eigenständig erarbeiten: Die unverhältnismäßige Verwendung von KI-Tools kann dieser Vorgabe widersprechen, z.B. beispielsweise Texte ausschließlich von einer KI erstellt werden.
  3. Gute wissenschaftliche Praxis einhalten: Zur guten wissenschaftlichen Praxis gehört u.a. die Kennzeichnung der verwendeten Quellen und Hilfsmittel. Das bedeutet, dass Sie angeben müssen, welche Technologien Sie als Hilfsmittel in ihrem Arbeitsprozess genutzt haben.
  4. Verantwortung übernehmen: Wenn Sie eine Schreibaufgabe (z.B. ein Exzerpt, eine Seminararbeit oder eine Masterarbeit) zur Beurteilung einreichen, dann tragen Sie als Autor*in immer die Verantwortung für den Text, d.h. Sie müssen in der Lage sein, zu erklären, was Sie warum wie geschrieben haben. Diese Verantwortung können und dürfen Sie nicht an ein KI-System delegieren.

Achtung! – Wenn Sie KI-Technologien in Ihren Arbeiten so nutzen, dass die Verwendung diesen Punkten widerspricht, dann kann das als Täuschungsversuch gewertet werden, was eine negative Beurteilung der Prüfungsleistungen zur Folge haben kann (siehe § 25 Abs. 6, § 37 Abs. 4, § 38 Abs. 8, § 39 Abs. 9, § 40 Abs. 1-4 Satzung der Universität Graz Studienrechtliche Bestimmungen).

Stand: 05.08.2026

Von einer direkten Übernahme von KI-generiertem Text in die eigene Arbeit ist dezidiert abzuraten. Denn wenn Sie eine Schreibaufgabe (z.B. ein Exzerpt, eine Seminararbeit oder eine Masterarbeit) zur Beurteilung einreichen, dann tragen Sie als Autor:in immer die Verantwortung für den Text.

Bei der Nutzung von KI-Technologien müssen Sie stets die Vorgaben in der jeweiligen Lehrveranstaltung beachten. Verwenden Sie KI nur in dem dort erlaubten Umfang und bewahren Sie Ihre Eigenständigkeit als Autor:in. Insbesondere dann, wenn Sie Textpassagen direkt übernehmen, ist es essenziell, dass Sie Ihre Nutzungspraktiken transparent dokumentieren und dabei Ihre Eigenständigkeit als Autor:in sicherstellen. Die unerlaubte oder unverhältnismäßige Verwendung von KI-Tools – z.B., wenn eine Arbeit lange KI-generierte Passagen enthält – kann prüfungsrechtlich als Täuschungsversuch gewertet werden und eine negative Beurteilung zur Folge haben.

Es ist daher in jedem Fall essenziell, dass Sie KI-generierte Texte kritisch bewerten, bevor Sie mit ihnen weiterarbeiten. Insbesondere sollten Sie aufgrund der Fehleranfälligkeit von KI-Technologien alle Informationen genau prüfen (siehe Frage zu den Grenzen, Schwächen und Limitationen von KI) und unbedingt noch andere wissenschaftliche Quellen in Ihre Recherche einbeziehen.

Oft klingen KI-generierte Texte stilistisch geschliffen und scheinen auf den ersten Blick zu überzeugen. Wenn man jedoch genauer hinsieht, zeigt sich in vielen Fällen, dass sie den intendierten Kommunikationszweck nicht ganz erfüllen bzw. den Sinn verzerren, den Sie eigentlich transportieren möchten. Daher ist es unabdingbar, dass Sie KI-generierte Texte überarbeiten, um eine gute inhaltliche, strukturelle und stilistische Passung zu erreichen (siehe dazu auch dieses Lernvideo zur Textüberarbeitung). Speziell für den Umgang mit KI-generierten Texten empfiehlt die Universität Mannheim die folgende Vorgehensweise:

  • Prüfung des Inhalts in Bezug auf: Fakten, Falschinformationen, Fehler: Sind die enthaltenen Informationen faktisch korrekt? Spezifische oder generische Antworten: Ist die Frage spezifisch genug beantwortet oder ist die Antwort allgemeingültig und zu wenig auf Ihren konkreten Einsatzzweck bezogen?
  • Prüfung der Perspektive: Aus welcher kulturellen und sozialen Perspektive ist der generierte Text verfasst?
  • Prüfung der Passung: Passt der Text zu Ihren Erwartungen und Ihrem intendierten Einsatzzweck?

Zusätzlich besteht das Risiko, dass Sie beim Übernehmen von KI-generierten Textteilen Plagiate und Urheberrechtsverletzungen begehen. Die zugrundeliegenden Quellen von KI-Generaten sind für Anwender:innen nicht transparent, sodass KI-Texte unerkannte Plagiate enthalten können, die nicht als Zitat gekennzeichnet sind. Wenn Sie generierte Texte direkt in Ihren Text übernehmen, kann es also sein, dass Sie gegen die Prinzipien der guten wissenschaftlichen Praxis verstoßen.

Stand: 05.08.2026

Im Folgenden haben wir einige Möglichkeiten aufgelistet, die dabei helfen, Studierenden die Bedeutung und den Wert eigenständigen wissenschaftlichen Arbeitens näherzubringen. Ausführlichere Informationen zu den einzelnen Punkten finden Sie in diesem pdf-Dokument.

  • Mit Studierenden über das wissenschaftliche Schreiben sprechen
  • Mit Studierenden über gute wissenschaftliche Praxis sprechen
  • Mit Studierenden darüber sprechen, was „Eigenleistung“ im Kontext einer Lehrveranstaltung bedeutet
  • Mit Studierenden darüber sprechen, welche Rahmenbedingungen es für die Nutzung generativer KI an der Universität Graz gibt und welche prüfungsrechtlichen Konsequenzen bei einem Täuschungsversuch eingeleitet werden können
     

Darüber hinaus können Sie mit Studierenden über die Bedeutung des Schreibens für ihre persönlichen Lernprozesse und intellektuelle Entwicklung sprechen.
Das Schreiben im Studium kann für Studierende eine Chance sein…

  • …sich Wissen anzueignen
  • …mit Komplexität umzugehen
  • …eigene Fragen zu stellen und nach einer Antwort zu suchen
  • …Schreiben als Denkinstrument nutzen lernen
  • …Wissen zu kommunizieren 

Sich im wissenschaftlichen Schreiben zu erproben, ist damit eine Chance, die eigene Schreib- und Denkkompetenz weiterzuentwickeln. Wichtig ist vor allem, dass die genannten Punkte nicht spezifisch für das wissenschaftliche Schreiben sind, sondern auch andere Schreibformen betreffen (z.B. in beruflichen Kontexten).


Hier geht es zu den ausführlicheren Informationen zu den einzelnen Punkten.
 

Dokumentation und Kennzeichnung der Nutzung von generativen KI-Technologien

Generative KI-Technologien können in Forschungsprozessen für unterschiedliche Zwecke genutzt werden, z.B. als Hilfsmittel oder als Quelle. Unabhängig davon, wofür Sie generative KI konkret nutzen, müssen Sie die Verwendung kennzeichnen und dokumentieren (siehe Orientierungsrahmen zum Umgang mit textgenerierenden-KI-Systemen, Vizerektorat für Studium und Lehre, 2023). 

In den meisten Disziplinen gibt es noch keinen Konsens darüber, wie die Nutzung von generativen KI-Technologien dokumentiert und gekennzeichnet werden soll. Auf dieser Seite werden verschiedene Möglichkeiten vorgestellt, wie Schreibende ihre KI-Nutzung in Schreib- und Forschungsprozessen dokumentieren und kennzeichnen können. Neben einer kurzen Beschreibung und einem Beispiel gibt es jeweils auch eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der Kennzeichnungsmethoden:

  • Zitation
  • Beschreibung der KI-Nutzung in der Arbeit
  • Beschreibung der KI-Nutzung im Anhang der Arbeit
  • Dokumentationstabelle
  • AI Usage Cards
  • Eigenständigkeitserklärung
  • KI-System als Co-Autor des Textes angeben

Alle Informationen zur Dokumentation und Kennzeichnung der KI-Nutzung sind auch als pdf-Download verfügbar: Handreichung für Studierende und Lehrende: Dokumentation und Kennzeichnung der Nutzung von generativen KI-Technologien

Stand: 10.08.2026 

Das übergeordnete Ziel der Kennzeichnung der verwendeten Quellen und Hilfsmittel ist es, für Lesende nachvollziehbar zu machen, auf welchen Quellen und Informationen Ihre Argumentation basiert. Dazu ist es zum einen wichtig, dass Sie die verwendeten Quellen durch Zitationen transparent machen, damit diese gegebenenfalls nachgeprüft werden können. Zum anderen wird in vielen Disziplinen verlangt, dass Sie auch Ihren Forschungs- und Erkenntnisprozess dokumentieren. Dies geschieht oft in einem Methodenkapitel, in dem das Forschungsdesign vorgestellt wird und die verwendeten Daten und Hilfsmittel (z.B. Statistik-Software) erläutert werden.

Für die Dokumentation der KI-Nutzung bedeutet dies, dass für Lesende klar nachvollziehbar sein sollte, wie genKI im Erkenntnisprozess genutzt wurde und welche Textteile und forschungsrelevanten Informationen mit KI-Unterstützung entstanden sind.

Dokumentation mit Lehrenden im Kontext der eigenen Disziplin besprechen
Derzeit werden in verschiedenen Disziplinen unterschiedliche Methoden erprobt, um die Verwendung von KI-Tools zu dokumentieren. In den meisten Disziplinen gibt es aber noch keinen Konsens darüber, wie die Nutzung von generativen KI-Technologien dokumentiert und gekennzeichnet werden soll. In Lehrveranstaltungen können Lehrende spezifische Richtlinien für die Kennzeichnung festlegen. Für den Fall, dass Ihre LV-Leiter:innen keine genauen Vorgaben zur Dokumentation machen, sollten Sie das gewählte Dokumentationssystem auch mit Ihren LV-Leiter:innen besprechen.

Auf dieser Seite werden verschiedene Möglichkeiten vorgestellt, wie Schreibende ihre KI-Nutzung in Schreib- und Forschungsprozessen dokumentieren und kennzeichnen können. Es empfiehlt sich, dass Sie die Vorteile und Nachteile der unterschiedlichen Dokumentationsmöglichkeiten abwägen und auf dieser Basis entscheiden, welche der Möglichkeiten für Ihren Arbeitsprozess geeignet ist.

Stand: 10.08.2026 

Beim Einreichen einer Abschlussarbeit (BA-, MA-Arbeit, Dissertation) müssen Studierende eine Eigenständigkeitserklärung unterzeichnen (siehe z.B. Anleitung zum Einreichen einer BA-Arbeit). In dieser Erklärung versichern Studierende, dass sie alle verwendeten Quellen angeben und gemäß den Prinzipien guter wissenschaftlichen Praxis arbeiten. Dazu gehört auch, dass eine Verletzung der Kennzeichnungspflicht der verwendeten Software und der Art und Weise, wie sie genutzt wird, vermieden wird. Das bedeutet, dass Studierende bei Abschlussarbeiten die Nutzung generativer KI auf jeden Fall dokumentieren müssen (z.B. in der Einleitung oder im Methodenkapitel), auch wenn in der Eigenständigkeitserklärung generative KI-Tools nicht explizit erwähnt werden.

Darüber hinaus gibt es an der Universität Graz keine verbindlichen allgemeinen Regeln zur Kennzeichnung der KI-Nutzung von Studierenden. Im Orientierungsrahmen wird jedoch empfohlen, die Nutzung generativer KI immer zu kennzeichnen und zu dokumentieren. In den meisten Disziplinen gibt es noch keinen Konsens darüber, wie die Nutzung von generativen KI-Technologien dokumentiert und gekennzeichnet werden soll. Daher können Lehrende entscheiden, wie Studierende die Verwendung generativer KI in ihren Arbeiten dokumentieren sollen. Als Orientierungshilfe stellt diese Handreichung verschiedene Möglichkeiten vor, wie Schreibende ihre KI-Nutzung in Schreib- und Forschungsprozessen dokumentieren und kennzeichnen können. 

Wenn Studierende KI-Technologien in ihren Arbeiten so nutzen, dass die Verwendung diesen Punkten widerspricht, dann kann das als Täuschungsversuch gewertet werden, was eine negative Beurteilung der Prüfungsleistungen zur Folge haben kann (siehe § 25 Abs. 6, § 37 Abs. 4, § 38 Abs. 8, § 39 Abs. 9, § 40 Abs. 1-4 Satzung der Universität Graz Studienrechtliche Bestimmungen und Abschnitt "Identifikation und Umgang mit Verdachtsfällen beim unerlaubten Einsatz von KI").

Wenn Studierende generative KI-Technologien in ihren Arbeiten nutzen und dies nicht angemessen kennzeichnen, dann können Sie diese nicht ausgewiesene Verwendung als „Täuschungsversuch“ interpretieren und entsprechende Maßnahmen einleiten (siehe § 25 Abs. 6, § 37 Abs. 4, § 38 Abs. 8, § 39 Abs. 9, § 40 Abs. 1-4 Satzung der Universität Graz Studienrechtliche Bestimmungen und Abschnitt "Identifikation und Umgang mit Verdachtsfällen beim unerlaubten Einsatz von KI"). Für weitere Informationen zur Kennzeichnungspflicht siehe auch Frage Wie sollen Studierende die Nutzung von KI in schriftlichen Arbeiten ausweisen?.

KI-generierte Formen ©KI-Generiert
©KI-Generiert

Maßnahmen beim Verdacht auf nicht ausgewiesenen KI-Einsatz

In der Lehrveranstaltungsbeschreibung ist vor Semesterbeginn anzugeben, welche KI-Applikationen in welchem Umfang zulässig sind. Ein unerlaubter Einsatz liegt vor, wenn gegen die Bestimmungen der jeweiligen Lehrveranstaltung verstoßen wird.

Im Abschnitt "Identifikation und Umgang mit Verdachtsfällen beim unerlaubten Einsatz von KI" wird dargelegt, dass der Einsatz von KI nicht verlässlich nachweisbar ist, dass aber sehr wohl einige Indikatoren für die Begründung des Verdachts auf Ghostwriting oder KI-Schreibassistenz herangezogen werden können. Weiters werden dort beispielhafte Szenarien, Maßnahmen und rechtliche Grundlagen im Umgang mit Verdachtsfällen geschildert.

Nein. Der Einsatz unerlaubter KI-Applikationen ist wie jeder andere Täuschungsversuch zu werten. Die zu ergreifenden Maßnahmen sind im Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“ geregelt.

Kommt bei der Begutachtung der Bachelorarbeit/wissenschaftlichen Arbeit ein Verdacht auf, ist es ratsam zunächst mit die:der Studierenden ein Gespräch zu führen, um sich ein Bild von der Situation zu machen. Kommen Sie als Betreuer:in zu der Überzeugung, dass eine unerlaubte Verwendung vorliegt, ist die Arbeit negativ zu beurteilen. Es muss objektiv nachvollziehbar sein, wie Sie zu dieser Überzeugung gekommen sind. Dies ist natürlich eher der Fall, wenn Sie zumindest mit der:dem Studierenden gesprochen haben. Die Täuschung ist der:dem Studiendirektor:in zu melden (§ 40 Abs. 1 Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“).

Wird eine Bachelorarbeit oder wissenschaftliche Arbeit negativ beurteilt, können Sie als Betreuer:in die erneute Betreuung ablehnen und/oder verlangen, dass eine inhaltlich und/oder thematisch gänzlich neue Bachelorarbeit oder wissenschaftliche Arbeit zu verfassen ist. Bei Bachelorarbeiten können Sie als Betreuer:in auch verlangen, dass die Bachelorarbeit im Rahmen einer anderen dafür geeigneten Lehrveranstaltung verfasst werden muss. Vor der Entscheidung hat die:der Studiendirektor:in die Stellungnahme der:des Betroffenen einzuholen (§ 40 Abs. 3 Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“).

Wird vor der endgültigen Beurteilung festgestellt, dass aufgrund der unerlaubten Verwendung einer KI-Applikation keine hinreichende eigene Leistung vorliegt, können Sie als Betreuer:in die weitere Betreuung ablehnen und/oder verlangen, dass eine inhaltlich und/oder thematisch gänzlich neue wissenschaftliche Arbeit zu verfassen ist. Vor der Entscheidung ist die Stellungnahme der:des Betroffenen durch die:den Studiendirektor:in einzuholen (§ 40 Abs. 2 Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“).

Nein. Ein Gespräch ist nicht zwingend zu führen. Es wird aber ausdrücklich empfohlen. Ein Gespräch ist jederzeit bis zur Beurteilung der Bachelorarbeit/wissenschaftlichen Arbeit/Prüfung möglich.

Sollte z.B. bei einer Seminararbeit im Rahmen einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung ein Verdacht aufkommen, empfiehlt es sich auch hier, zunächst ein Gespräch mit der:dem Studierenden zu führen. Liegt eine unerlaubte Verwendung einer KI-Applikation vor, ist der Sachverhalt insbesondere durch Aktenvermerk oder Beweissicherung zu dokumentieren. Auch wenn nur bei einer Teilleistung getäuscht wurde, ist grundsätzlich die gesamte Lehrveranstaltung negativ zu beurteilen.

Als Leiter:in der Lehrveranstaltung können Sie jedoch die Wiederholung von einzelnen im Rahmen der Lehrveranstaltung negativ beurteilten Teilleistungen bis zum Ende des auf die Abhaltung der Lehrveranstaltung folgenden Semester gestatten, wenn die sonstigen im Rahmen der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung erbrachten Teilleistungen einem im Ganzen positiven Erfolg der Teilnahme erwarten lassen (§ 33 Abs. 7 Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“).

Die Negativbeurteilung ist der:dem Studiendirektor:in zu melden.

Die:Der Studierende ist berechtigt, binnen zwei Wochen ab der negativen Beurteilung einen Antrag auf Kontrolle der Beurteilung durch die:den Studiendirektor:in zu stellen (§ 25 Abs. 6 Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“).

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