Für Lehrende
FAQs zu KI in der Lehre
Wir sind bemüht, offene Fragen rund um KI in der Lehre bei unseren Veranstaltungen oder mittels Umfragen zu sammeln und zu beantworten.
Die nachfolgende Sammlung wird laufend erweitert.
Welche Best- bzw. Good-Practice-Beipiele gibt es, um kritisches Denken im Umgang mit KI in der Lehre zu fördern?
Zur Beantwortung dieser Frage werden wir im Wintersemester 2024/25 ausgewählte Lehrende befragen und Videobeiträge zu kritischem Denken und KI anfertigen.
Wie kann man Studierende für den Wert und die Notwendigkeit von intellektueller Eigenleistung beim akademischen Schreiben sensibilisieren (und die Attraktivität von KI-Ghostwriting untergraben)?
Im Folgenden haben wir einige Möglichkeiten aufgelistet, die dabei helfen, Studierenden die Bedeutung und den Wert eigenständigen wissenschaftlichen Arbeitens näherzubringen. Ausführlichere Informationen zu den einzelnen Punkten finden Sie in diesem pdf-Dokument.
- Mit Studierenden über das wissenschaftliche Schreiben sprechen
- Mit Studierenden über gute wissenschaftliche Praxis sprechen
- Mit Studierenden darüber sprechen, was „Eigenleistung“ im Kontext einer Lehrveranstaltung bedeutet
- Mit Studierenden darüber sprechen, welche Rahmenbedingungen es für die Nutzung generativer KI an der Universität Graz gibt und welche prüfungsrechtlichen Konsequenzen bei einem Täuschungsversuch eingeleitet werden können
Darüber hinaus können Sie mit Studierenden über die Bedeutung des Schreibens für ihre persönlichen Lernprozesse und intellektuelle Entwicklung sprechen.
Das Schreiben im Studium kann für Studierende eine Chance sein…
- …sich Wissen anzueignen
- …mit Komplexität umzugehen
- …eigene Fragen zu stellen und nach einer Antwort zu suchen
- …Schreiben als Denkinstrument nutzen lernen
- …Wissen zu kommunizieren
Sich im wissenschaftlichen Schreiben zu erproben, ist damit eine Chance, die eigene Schreib- und Denkkompetenz weiterzuentwickeln. Wichtig ist vor allem, dass die genannten Punkte nicht spezifisch für das wissenschaftliche Schreiben sind, sondern auch andere Schreibformen betreffen (z.B. in beruflichen Kontexten).
Hier geht es zu den ausführlicheren Informationen zu den einzelnen Punkten.
Wie lässt sich argumentieren oder beweisen, dass eine schriftliche Arbeit unerlaubterweise mithilfe von KI verfasst wurde?
Im Abschnitt "Identifikation und Umgang mit Verdachtsfällen beim unerlaubten Einsatz von KI" wird dargelegt, dass der Einsatz von KI nicht verlässlich nachweisbar ist, dass aber sehr wohl einige Indikatoren für die Begründung des Verdachts auf Ghostwriting oder KI-Schreibassistenz herangezogen werden können. Weiters werden dort beispielhafte Szenarien, Maßnahmen und rechtliche Grundlagen im Umgang mit Verdachtsfällen geschildert.
Welche Konsequenzen hat die unausgewiesene Verwendung von KI in Abschlussarbeiten?
Wenn Studierende generative KI-Technologien in ihren Arbeiten nutzen und dies nicht angemessen kennzeichnen, dann können Sie diese nicht ausgewiesene Verwendung als „Täuschungsversuch“ interpretieren und entsprechende Maßnahmen einleiten (siehe § 25 Abs. 6, § 37 Abs. 4, § 38 Abs. 8, § 39 Abs. 9, § 40 Abs. 1-4 Satzung der Universität Graz Studienrechtliche Bestimmungen und Abschnitt "Identifikation und Umgang mit Verdachtsfällen beim unerlaubten Einsatz von KI"). Für weitere Informationen zur Kennzeichnungspflicht siehe auch Frage Wie sollen Studierende die Nutzung von KI in schriftlichen Arbeiten ausweisen?.
Wie sollen Studierende die Nutzung von KI in schriftlichen Arbeiten ausweisen? Gibt es konkrete Vorgaben seitens der Universität?
Beim Einreichen einer Abschlussarbeit (BA-, MA-Arbeit, Dissertation) müssen Studierende eine Eigenständigkeitserklärung unterzeichnen (siehe z.B. Anleitung zum Einreichen einer BA-Arbeit). In dieser Erklärung versichern Studierende, dass sie alle verwendeten Quellen angeben und gemäß den Prinzipien guter wissenschaftlichen Praxis arbeiten. Dazu gehört auch, dass eine Verletzung der Kennzeichnungspflicht der verwendeten Software und der Art und Weise, wie sie genutzt wird, vermieden wird. Das bedeutet, dass Studierende bei Abschlussarbeiten die Nutzung generativer KI auf jeden Fall dokumentieren müssen (z.B. in der Einleitung oder im Methodenkapitel), auch wenn in der Eigenständigkeitserklärung generative KI-Tools nicht explizit erwähnt werden.
Darüber hinaus gibt es an der Universität Graz gibt es keine verbindlichen allgemeinen Regeln zur Kennzeichnung der KI-Nutzung von Studierenden. Im Orientierungsrahmen wird jedoch empfohlen, die Nutzung generativer KI immer zu kennzeichnen und zu dokumentieren. In den meisten Disziplinen gibt es noch keinen Konsens darüber, wie die Nutzung von generativen KI-Technologien dokumentiert und gekennzeichnet werden soll. Daher können Lehrende entscheiden, wie Studierende die Verwendung generativer KI in ihren Arbeiten dokumentieren sollen. Als Orientierungshilfe stellt diese Handreichung verschiedene Möglichkeiten vor, wie Schreibende ihre KI-Nutzung in Schreib- und Forschungsprozessen dokumentieren und kennzeichnen können.
Wenn Studierende KI-Technologien in ihren Arbeiten so nutzen, dass die Verwendung diesen Punkten widerspricht, dann kann das als Täuschungsversuch gewertet werden, was eine negative Beurteilung der Prüfungsleistungen zur Folge haben kann (siehe § 25 Abs. 6, § 37 Abs. 4, § 38 Abs. 8, § 39 Abs. 9, § 40 Abs. 1-4 Satzung der Universität Graz Studienrechtliche Bestimmungen und Abschnitt "Identifikation und Umgang mit Verdachtsfällen beim unerlaubten Einsatz von KI").